Nach § 59 Abs. 4 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz entscheiden allein die Eltern von Schülerinnen/Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf darüber, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder inklusiv unterrichtet wird. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.
![POTENTIALO®](https://potentialo.de/wp-content/uploads/2022/01/Potentialo-FB-Samlung-001-Random4-1024x538.jpg)